Rezeptabrechnung ist Vertrauenssache - jetzt wechseln!
Die Haupteinnahmequelle in Apotheken sind verschreibungspflichtige Medikamente. Mit rund 80% Anteil an den Umsätzen spielt die Rezeptabrechung eine bedeutende Rolle, um das Unternehmen erfolgreich zu führen. Gerade deshalb sind hier Verlässlichkeit, Transparenz und Schnelligkeit gefragt. Umso wichtiger ist es sich auf seinen Dienstleister verlassen zu können.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit Ihrem PHARMATECHNIK Vertriebsbeauftragten Kontakt auf, nutzen Sie das Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei DRZ unter 08151 - 4442686.
Prinzipiell ja. Kontaktieren Sie dazu bitte umgehend Ihren Vertriebsbeauftragten oder melden Sie sich telefonisch im DRZ.
Im DRZ bieten wir ihnen speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Tarife mit Kappung, mit oder ohne Abschlagzahlungen und all inclusive Leistungen an. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren Vertriebsbeauftragten oder melden Sie sich telefonisch im DRZ.
Bei der von uns im DRZ betriebenen Rezeptabrechnung werden die Forderungen der Apotheke, welche diese aus der Rezeptabrechnung gegen die Krankenkassen hat, nicht an uns abgetreten. Vielmehr bleibt nach unseren Kundenverträgen der Apotheker stets Forderungsinhaber und die Gelder aus der Rezeptabrechnung werden von uns nur treuhänderisch verwaltet, d.h. bei uns findet keine Forderungsabtretung statt. Beim DRZ bleibt die Apotheke jederzeit Inhaber ihrer Forderung.
Detaillierte Informationen zur Sicherheit bei der Rezeptabrechnung finden Sie >> hier.
Sobald wir im DRZ ihre Rezepte erhalten haben, können wir Abschlagszahlungen veranlassen. Alternativ können Sie als IXOS Kunde direkt via DRZ Cash eine Abschlagszahlung beauftragen. Kontaktieren Sie dazu bitte das DRZ.