Digitales Rezept Zentrum

Sicherheit ihrer
Abrechnungsgelder

Kontrollierte Abrechnung via Einzugsermächtigung

Für die Abrechnung Ihrer Forderungen haben wir uns ganz in Ihrem Sinne für das Modell: Einzugsermächtigung entschieden. Damit geben Sie uns die Erlaubnis, Ihre Forderungen gegen die Krankenkasse für Sie einzuziehen, bleiben aber zu jedem Zeitpunkt deren Inhaber.

Abrechnung von Forderungen
Inkassozession versus Einzugsermächtigung


Grundsätzlich werden zwei Modelle für die Abrechnung von Forderungen praktiziert. Bei der Inkassozession tritt der Gläubiger die Forderung ab, damit der Inkassounternehmer sie als seine eigene vom Schuldner verlangen kann. Der Gläubiger gibt damit, zumindest aus juristischer Perspektive, ein wichtiges wirtschaftliches Gut aus der Hand. Wir bei  Digitales Rezept Zentrum haben uns daher in Ihrem Interesse für den zweiten Weg, die Einzugsermächtigung, entschieden. Mit Abschluss eines Rezeptabrechnungsvertrags erlauben Sie uns, Ihre Forderung gegen die Krankenkasse für Sie einzuziehen.

Sicherheit der Rezeptabrechnung
Das könnte Sie interessieren:

Fragen des HAV zur „Sicherheit der Rezeptabrechnung“ – Unsere Antworten dazu finden Sie in diesem Positionspapier

Vorrang Einzugsermächtigung
Klare Verhältnisse schaffen


Findet die Abrechnung Ihrer Forderungen via Einzugsermächtigung statt, bleiben Sie zu jedem Zeitpunkt deren Inhaber. Wir veranlassen die Krankenkassen, diese Forderungen zu erfüllen, indem sie den entsprechenden Betrag auf ein treuhänderisch verwaltetes Fremdgeldkonto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank einzahlen. Ihre Gelder werden also zu keinem Zeitpunkt mit dem Vermögen des Digitalen Rezept Zentrums vermischt.

Nach Eintreffen auf dem treuhänderisch verwalteten Fremdgeldkonto werden die Gelder zu den vereinbarten Terminen an Sie weitergeleitet. Dabei werden lediglich der Preis für unsere Dienstleistung sowie Vorschüsse, die wir Ihnen bereits ausgezahlt haben, in Abzug gebracht. Darüber hinaus ist das treuhänderisch verwaltete Fremdgeldkonto für den Zugriff des Digitalen Rezept Zentrums und deren Gläubiger tabu.

Haben Sie Fragen?