Findet die Abrechnung Ihrer Forderungen via Einzugsermächtigung statt, bleiben Sie zu jedem Zeitpunkt deren Inhaber. Wir veranlassen die Krankenkassen, diese Forderungen zu erfüllen, indem sie den entsprechenden Betrag auf ein treuhänderisch verwaltetes Fremdgeldkonto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank einzahlen. Ihre Gelder werden also zu keinem Zeitpunkt mit dem Vermögen des Digitalen Rezept Zentrums vermischt.
Nach Eintreffen auf dem treuhänderisch verwalteten Fremdgeldkonto werden die Gelder zu den vereinbarten Terminen an Sie weitergeleitet. Dabei werden lediglich der Preis für unsere Dienstleistung sowie Vorschüsse, die wir Ihnen bereits ausgezahlt haben, in Abzug gebracht. Darüber hinaus ist das treuhänderisch verwaltete Fremdgeldkonto für den Zugriff des Digitalen Rezept Zentrums und deren Gläubiger tabu.