Sichere Rezeptabrechnung mit dem DRZ

  Digitales Rezept Zentrum
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Keine Forderungsabtretungsregelung beim DRZ (Digitales Rezept Zentrum)

Das DRZ (Digitales Rezept Zentrum GmbH) informiert aufgrund der aktuellen Prüfung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Zulässigkeit von Forderungsabtretungen in Vertragsvereinbarungen von Abrechnungszentren: In den AGBs des DRZ sind keine Abtretungsregelungen hinterlegt. DRZ-Kunden sind seit jeher Inhaber der Forderungen gegenüber den Kostenträgern.

Bei der Überprüfung des BGH geht es um Abtretungsvereinbarungen von Apotheken mit Abrechnungszentren, die durch Missbrauch dazu führen könnten, dass geschützte Sozialdaten rechtwidrig weitergegeben werden. Abrechnungszentren dürfen die ihnen übermittelten Daten nur „für im Sozialgesetzbuch bestimmte Zwecke und nur in einer auf diese Zwecke ausgerichteten Weise verarbeiten“, so der entsprechende Wortlaut im SGB V.

Stephan Lehrer, Leiter Rezeptabrechnung im DRZ, versichert: „Die Rezeptabrechnung ist für unsere Kunden nicht nur technologisch sondern auch rechtlich absolut sicher. Apotheken bleiben beim DRZ seit jeher Rechtsinhaber der Forderungen gegenüber den Kostenträgern. In unseren AGBs sind keinerlei Abtretungsregelungen hinterlegt. Nach sorgfältiger Prüfung des BGH-Urteils können wir feststellen, dass es keine Auswirkungen auf unsere Verträge hat. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass Ihre Daten auch weiterhin bei uns geschützt sind und nicht an Dritte weitergegeben werden.“

Das DRZ bietet mit der tiefen Systemintegration in die Warenwirtschaft IXOS ein am Markt einzigartiges Modell für die sichere, transparente und effiziente Rezept-Abrechnung. DRZ-Kunden können auch künftig auf maximale Sicherheit zählen, durch Datenschutzkonformität sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit wie End-to-End-Verschlüsselung und Nutzerberechtigungen.

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