SICHERHEIT IHRER ABRECHNUNGSGELDER
Erfahren Sie, mit welchen Standards wir uns um Ihre Abrechnung kümmern.
Kontrollierte Abrechnung via Einzugsermächtigung
Für die Abrechnung Ihrer Forderungen haben wir uns ganz in Ihrem Sinne für das Modell: Einzugsermächtigung entschieden. Damit geben Sie uns die Erlaubnis, Ihre Forderungen gegen die Krankenkasse für Sie einzuziehen, bleiben aber zu jedem Zeitpunkt deren Inhaber.
Kontrollierte Abrechnung via Einzugsermächtigung
Grundsätzlich werden zwei Modelle für die Abrechnung von Forderungen praktiziert. Bei der Inkassozession tritt der Gläubiger die Forderung ab, damit der Inkassounternehmer sie als seine eigene vom Schuldner verlangen kann. Der Gläubiger gibt damit, zumindest aus juristischer Perspektive, ein wichtiges wirtschaftliches Gut aus der Hand. Wir bei Digitales Rezept Zentrum haben uns daher in Ihrem Interesse für den zweiten Weg, die Einzugsermächtigung, entschieden. Mit Abschluss eines Rezeptabrechnungsvertrags erlauben Sie uns, Ihre Forderung gegen die Krankenkasse für Sie einzuziehen, bleiben aber zu jedem Zeitpunkt deren Inhaber.
Klare Verhältnisse schaffen
Findet die Abrechnung Ihrer Forderungen via Einzugsermächtigung statt, bleiben Sie zu jedem Zeitpunkt deren Inhaber. Wir veranlassen die Krankenkassen, diese Forderungen zu erfüllen, indem sie den entsprechenden Betrag auf ein treuhänderisch verwaltetes Fremdgeldkonto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank einzahlen. Ihre Gelder werden also zu keinem Zeitpunkt mit dem Vermögen des Digitalen Rezept Zentrums vermischt.
Nach Eintreffen auf dem treuhänderisch verwalteten Fremdgeldkonto werden die Gelder zu den vereinbarten Terminen an Sie weitergeleitet. Dabei werden lediglich der Preis für unsere Dienstleistung sowie Vorschüsse, die wir Ihnen bereits ausgezahlt haben, in Abzug gebracht. Darüber hinaus ist das treuhänderisch verwaltete Fremdgeldkonto für den Zugriff des Digitalen Rezept Zentrums und deren Gläubiger tabu.