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REZEPTABRECHNUNG

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Ihre Fragen aus dem Webinar

Anbei finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen.
Wir freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen!

Nein, inhaltlich gibt es keinen Versicherungsschutz. Nur bei Brand, Wasser, Raub, etc.

Die Rezepte sind ab Übergabe bis hin zum Transport zum Kostenträger gegen alle Eventualitäten versichert (Raub, Einbruch, Feuer, Wasser bis hin zum Transport zum Kostenträger).

Zunächst müssen Sie auch IXOS Nutzer sein. Wenn dann vorher ein Vertrag mit einem anderen Anbieter separat geschlossen wurde, muss dieser gekündigt werden.

Ja, wenn es sich bei den nachfolgenden IK z.B. um eine Zyto/Onko Herstellung handelt. Wenn eine Apotheke also mehr als einen Betriebsbereich hat – z. B. eine öffentliche Apotheke und eine Herstellungseinheit für Zytostatika/Onkologie – und dafür getrennte IK vergeben wurden, dann kann das DRZ beide IK als Kunden aufnehmen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Wir kümmern uns um alle Fragen und regeln alle Belange im Zusammenhang mit dem Start beim DRZ!
Kontaktieren Sie uns jetzt unter 0172-2768668 oder über das Kontaktformular.

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Thomas Heinhold, Abrechnungsexperte
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